Weingut Holdenried

Partenheim

Das Team

Familienbetrieb Holdenried

Im Herzen Rheinhessens liegt das idyllische Weindorf Partenheim. Durch seine exponierte Lage bietet es seinen Weinen viel Sonne und gute Bedingungen.
Das Weingut wird seit über 100 Jahren im Familienverband bewirtschaftet, Jörg Holdenried leitet das Weingut seit 1995. In dieser Zeit hat sich nicht nur die Größe des Weinguts verändert, sondern auch die gesamte kellerwirtschaftliche Ausrichtung.

Jörg und Felix Holdenried

D

Das Weingut Holdenried ist seit seiner Gründung in Familienbesitz und wird auch in Zukunft an nachfolgende Genrationen weitergegeben. Aktuell macht Felix eine Ausbildung zum Winzer, um seinen Vater Jörg tatkräftig im Weinberg sowie Keller zu unterstützen.

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geschmackvolle Weine
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Hektar Rebfläche
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starke Männer
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durchschnittliche Stunden Sonnenschein pro Jahr

Familie trifft Tradition

Seit 1774

1774

Mit dem Bau der Jugenheimer Kirche kommt der 1774 geb. Caspar Holdenried nach Partenheim. Er lässt sich hier nieder und gründet eine Familie. Sein Sohn Andreas kommt 1809 auf die Welt, darauf folgt Peter Holdenried. Dieser begann mit dem Anbau von Wein zum Eigenverbrauch.

1939

Darauf folgt sein Sohn Johann und dieser gibt es im Jahr 1939 wieder an seinen Sohn, ebenfalls Johann Holdenried, weiter. Nun kommt noch der Weinhandel dazu und das kleine Weingut vergrößert sich auf ca. 3 Hektar.

1958

Im Jahr 1958 übergibt er es an seinen Sohn Johann Helmut, der nun das Weingut als Vollerwerbslandwirt betreibt. Dazu baut er, gemeinsam mit seiner Frau Gudrun, auch noch eine Weinkommission auf.

1995

1995 übernimmt Jörg den Weinanbau und baut das Weingut kontinuierlich aus.

Das Unternehmen Weingut Holdenried erhält im Rahmen des vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verwalteten rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert durch das Land und den Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eine Förderung für seine Leistungen:

im Ökologischen Landbau 

Europäische Union

ELER: hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

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